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1. Sicherungsleistungen
Sicherungsaufsichten
Die Sicherungsaufsicht bildet bei Arbeiten an Bahnstrecken die Schnittstelle zwischen der Deutschen Bahn AG, den beteiligten Baufirmen und den Sicherungskräften. Zentrale Aufgabe der Sicherungsaufsichtskräfte ist es, Gefahren aus dem Bahnbetrieb zu verhindern. Außerdem wachen sie darüber, dass alle am Bau Beteiligten diese Sicherheitsvorkehrungen nach Sicherungsplan und einschlägigem Regelwerk strikt einhalten.

Sicherungs-, Absperr- und Überwachungsposten
Die von der Sicherungsaufsicht eingesetzte Sicherungsposten ist für die Sicherheit aller Personen verantwortlich, die im Gleisbereich arbeiten. Er warnt mit Hilfe von Signalmitteln  die Arbeitskräfte rechtzeitig vor näherkommenden Fahrzeugen und achtet darauf, dass alle seine Warnsignale befolgen und die Gleise rechtzeitig ohne Hast verlassen. Die Sicherungsposten tragen gelbe Warnkleidung.

Feste Absperrung
Eine feste Absperrung verhindert bei Gleisarbeiten das unbeabsichtigte Betreten des Nachbargleises. Dazu muss diese stabil und max. 75  cm höher als die Schienenoberkante sein. Hier können nur von der DB zugelassene Systeme eingesetzt werden.

ATWS Automatic Track Warning Systems (Automatische Warnsysteme)
Je nach Anforderungen und Anwendungsbereichen stellen wir Ihnen kabelgebundene Anlagen und auch funkbasierte Systeme zur Verfügung. Alle Varianten arbeiten dabei grundlegend nach dem gleichen Prinzip: die Erfassung von Fahrten erfolgt am Beginn der Annäherungsstrecke über Schienenkontakte oder manuell über Funksender, welche durch Kabel oder Funk mit der Zentrale verbunden sind. Diese Zugankündigungen werden in den Zentralen ausgewertet und automatisch an den Warngeräten akustisch und optisch ausgegeben. Damit werden alle Arbeitskräfte sicher und zuverlässig vor anstehenden Fahrten gewarnt.

2. Bauaffine Dienstleistungen
Mobile Bahnübergangsanlage TH-BÜP
„Technisches Hilfsmittel“ für Bahnübergangsposten (BÜP) als modulares System bestehend aus Lichtzeichenanlagen, Andreaskreuzen und Schranken. Es ist geeignet für temporäre Bahnübergänge und für zeitweise außer Betrieb genommene stationäre Bahnübergangs-Anlagen zur manuellen Bedienung durch den BÜP.
 
Signalisierung Sh 2
Nach Modul 408 – zur Kennzeichnung einer Gleisstelle, die vorübergehend nicht befahren werden darf (zur Abgrenzung eines Baustellenbereichs).

Bahnerder
Der Bahnerder prüft im Auftrag des Schaltantragstellers, nach dem Abschalten der Oberleitung, unter Verwendung eines Spannungsprüfers, ob die Anlage spannungsfrei ist. Anschließend montiert er Erdungsseile als Sicherungsvorrichtung zum Schutz der Arbeiter und der Technik vor den Gefahren des elektrischen Stroms.

Schaltantragsteller
Schaltantragsteller sind berechtigt, bei der Zentralschaltstelle die Ab-/Einschaltung von Teilen der Oberleitung, im Auftrag des technisch Berechtigten und nach Zustimmung des zuständigen Fdl, zu beantragen. Der SAS wird benötigt, wenn Arbeiten an oder in der Nähe von Oberleitungsanlagen nötig sind oder der Strom abgeschaltet werden muss, um Betriebsstörungen zu vermeiden oder zu beheben.

Bahnübergangsposten / Bahnübergangshilfsposten
Der Bahnübergangsposten muss Sach- und Personenschäden am Kreuzungspunkt von Schienen- und Straßenverkehr verhindern. Fällt ein Bahnübergang oder dessen Signalmittel aus oder werden dort Bauarbeiten durchgeführt, kommt der BÜP zum Einsatz. Er stellt sicher, dass Gleise und Bahnübergänge sicher von Schienen- und Straßenverkehr befahren werden können.

Helfer im Bahnbetrieb
(Zugschlussmelde-, Rückmelde- und Flankenschutzposten, Befehlsausfertiger)
Wird zur Unterstützung des stationären Personals des AG bei der Durchführung des Bahnbetriebs und Zugfahrten eingesetzt.
Der Zugschlussmeldeposten untersteht dem Fahrdienstleiter und meldet diesem die komplette Durchfahrt eines Zuges am nicht funktionierenden Signal.
Der Rückmeldeposten untersteht dem Fahrdienstleiter und meldet diesem,  dass ein Zug den betroffenen Zugfolgeabschnitt vollständig geräumt hat und das zugeordnete Hauptsignal „Halt“ zeigt. Der Flankenschutzposten untersteht dem Fahrdienstleiter, prüft einmündende Abschnitte auf Freisein bei Fehlen eines technischen Flankenschutzes und überwacht die zur Sicherung der Flankenschutzraums vorgegebenen und aufgestellten Sh2 Signale.
Der Befehlsausfertiger untersteht dem Fahrdienstleiter, fertigt Befehle in seinem Auftrag aus und übergibt diese nach Zustimmung dem Triebfahrzeugführer.

Langsamfahrstellen (La-Stellen)
Vorübergehende Langsamfahrstellen an Baustellen oder an Stellen mit oberbautechnischen Mängeln werden mit den Langsamfahrsignalen Lf  1 bis Lf  3 signalisiert.
Sie dienen der Geschwindigkeitsherabsetzung von Gleisabschnitten, in denen nicht nach dem Verzeichnis der örtlichen zugelassenen Geschwindigkeiten (VzG) gefahren werden kann. Sie werden zur Erhöhung der Sicherheit auf der Baustelle geplant und in der Betriebs- und Bauanweisung schriftlich zur Umsetzung fixiert.


Kontakt Sicherungsdienst Deutschland:


Stefan Wulff
Telefon: +49 39323 7973 0
stefan.wulff@drt-gmbh.com